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Unabhängigkeit der Zentralbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine Zentralbank betreibt unabhängig von Weisungen der Politik (Regierungen, Parlamente) ihre Geldpolitik, wobei sie regelmäßig vorrangig auf das Ziel der Preisniveaustabilität verpflichtet ist. Dies wird häufig als notwendige institutionelle Voraussetzung für Geldwertstabilität betrachtet, da Politiker v.a. in Wahlkampfzeiten in Versuchung geraten könnten, Inflation zuzulassen, um einen vorübergehenden Wirtschaftsaufschwung herbeizuführen (Philipps-Kurve). Dagegen wird kritisiert, dass regierungsunabhängige Zentralbanken keiner genügenden demokratischen Kontrolle unterliegen. Die ausschließliche Fixierung auf das Ziel der Preisniveaustabilität vernachlässigt unter Umständen andere wirtschaftspolitische Ziele und erschwert deren Verfolgung.

    Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion haben gemäß EU-Vertrag unabhängig zu sein. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen einholen oder entgegennehmen. Diese institutionelle Unabhängigkeit wird durch eine personelle Unabhängigkeit der EZB-Ratsmitglieder ergänzt, welche durch lange Amtszeiten (fünf bis acht Jahre), eine Begrenzung auf eine Amtszeit und einer Abberufung ausschließlich über den Europäischen Gerichtshof bei schweren Verfehlung gekennzeichnet ist.

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