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unbewegliches Vermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen (z.B. Umspannwerke, Hochöfen, fest eingebaute Transportanlagen) und andere Anlagen (also nicht unmittelbar der Produktion dienende Anlagen wie Fernsprech- und Rohrpostanlagen). Unbewegliches Vermögen ist Teil des Anlagevermögens.

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