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Revision von unbewegliches Vermögen vom 24.08.2017 - 16:42
unbewegliches Vermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen (z.B. Umspannwerke, Hochöfen, fest eingebaute Transportanlagen) und andere Anlagen (also nicht unmittelbar der Produktion dienende Anlagen wie Fernsprech- und Rohrpostanlagen). Unbewegliches Vermögen ist Teil des Anlagevermögens.
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