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unechtes Factoring
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Delkrederefunktion nicht übernimmt. Die Finanzierungsfunktion trägt beim u. F. lediglich Bevorschussungs-(Kredit-)Charakter, weil das Risiko der Uneinbringlichkeit der angekauften Forderungen beim Forderungsverkäufer verbleibt.
Gegensatz: Echtes Factoring.
Vgl. auch Factoring.
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