echtes Factoring
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Delkrederefunktion übernimmt. Praktisch entspricht das echte Factoring dem Standardfactoring, weil (von Ausnahmen abgesehen) bei echtem Factoring ebenfalls die Übernahme der Finanzierungs- sowie der Dienstleistungsfunktion durch den Factor eingeschlossen ist.
Gegensatz: unechtes Factoring.
Vgl. auch Factoring.
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