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1. Begriff: Teile, v.a. Endprodukte, die sich zwar in untergeordneten Merkmalen, aber nicht oder nur wenig in ihrer Grundstruktur unterscheiden. Aufgrund der Kombinationsvielfalt der Unterscheidungsmerkmale können extrem viele Varianten eines Teils existieren.
2. Beispiel (Unterscheidungsmerkmale bei einem bestimmten Pkw-Typ): Farbe, Polsterung, Motorleistung, Art der Verglasung, Schiebedach, Anzahl der Außenspiegel, der Gänge, der Haltegriffe u.a.
3. Anwendung: In der Produktionsplanung und -steuerung werden die Erzeugnisstrukturen aller möglichen Varianten eines Teils zur Beschränkung der Datenbestände und Vermeidung von Datenredundanz i.d.R. nicht einzeln geführt, sondern zusammengefasst in Variantenstücklisten (Stückliste) dargestellt.
4. Grundformen:
(1) Mengenvarianten;
(2) Strukturvarianten.
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