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Venture-Capital-Gesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    stellt sog. Wagnis- oder Risikokapital in Form von Eigenkapital zur Verfügung.  Diese Form der Finanzierung unterscheidet sich von der üblichen Bankfinanzierung dadurch, dass die Venture-Capital-Gesellschaft  dem Empfänger (Zielunternehmen), zumeist ohne Stellung von Sicherheiten, langfristig Eigenkapital zusichert. Dabei ist der Empfänger nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Somit trägt die Venture-Capital-Gesellschaft als haftender Partner sowohl das Risiko eines Verlusts, als auch die Chance am wirtschaftlichen Erfolg zu partizipieren. Um das Risiko eines Verlusts  zu verringern, sichert sich die Venture-Capital-Gesellschaft Kontroll- und Mitsprachrechte, über die sie auf die Gestaltung des wachsenden Unternehmens, in welches investiert wurde, zumeist wesentlichen Einfluss nimmt.  Neben privat gegründeten Venture-Capital-Gesellschaften, die Gelder von Investoren anlegen, wozu bspw. Versicherungen oder Großkonzerne zählen, wird Venture-Capital in Deutschland zunehmend auch von Unternehmen und der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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