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Revision von verdeckter Ermittler vom 08.06.2009 - 11:17
verdeckter Ermittler
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Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihm verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermittelt. Er darf unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen. Gesetzlich geregelt in §§ 110a–e StPO.
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