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Revision von vereinfachtes Ertragswertverfahren vom 03.02.2016 - 17:01

vereinfachtes Ertragswertverfahren

Definition: Was ist "vereinfachtes Ertragswertverfahren"?

Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird der Reinertrag unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer und des jeweiligen Liegenschaftszinses anhand eines Barwertfaktors kapitalisiert.

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    Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird der Reinertrag unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer und des jeweiligen Liegenschaftszinses anhand eines Barwertfaktors kapitalisiert.

    Vereinfachtes Ertragswertverfahren

    Ertragswert

     

     

       Wohn-/Nutzfläche x nachhaltige mtl. Nettokaltmiete x 12

     

    + Garagen/Stellplätze

     

    = Rohertrag (Jahresbruttomiete)

     

    -  Bewirtschaftungskosten

       (mind. pauschal 25% der Jahresnettokaltmiete)

     

    = Reinertrag (Jahresnettomiete)

     

    x  Vervielfältiger (Kapitalisierungsfaktor)

     

    =  Ertragswert

     Vereinfachter Ertragswert =      Jahresnettomiete  x  100    :  Kapitalisierungszinssatz

                                                     

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