vereinfachtes Ertragswertverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beim vereinfachten Ertragswertverfahren wird der Reinertrag unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer und des jeweiligen Liegenschaftszinses anhand eines Barwertfaktors kapitalisiert.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Ertragswert |
|
| Wohn-/Nutzfläche x nachhaltige mtl. Nettokaltmiete x 12 |
| + Garagen/Stellplätze |
| = Rohertrag (Jahresbruttomiete) |
| - Bewirtschaftungskosten (mind. pauschal 25% der Jahresnettokaltmiete) |
| = Reinertrag (Jahresnettomiete) |
| x Vervielfältiger (Kapitalisierungsfaktor) |
| = Ertragswert |
Vereinfachter Ertragswert = Jahresnettomiete x 100 : Kapitalisierungszinssatz
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vereinfachtes Ertragswertverfahren
ausgehend
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