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Verfallszeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfallzeiten (eigentlich nur aus der Atom-Physik durch den Begriff der Halbwertszeit bekannt) gibt es u.a. auch im Wirtschaftsleben, z.B. in der Wirtschaftsprüfung. Es ist damit ein Zeitrahmen (z.B. zwei bis drei Jahre) gemeint, in dem damit gerechnet werden muss, dass bei früheren Untersuchungen gewonnene Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld einer Unternehmung aufgrund nachhaltig geänderter Bedingungen und Abläufe keine Gültigkeit mehr besitzen. Damit werden dann auch Verfallzeiten zu einem wesentlichen Gegenstand einer soliden Planung z.B. für die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS).

     

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