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Vergleichsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Verwaltungsverfahrens: ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (§ 55 VwVfG).

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