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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verkaufsrechnungspreis; der dem Abnehmer in Rechnung gestellte Preis. Preisstellungsklauseln (z.B. „ab Lager des Lieferanten“, „frei Lager des Abnehmers“ und „frei Haus“) werden ausdrücklich oder stillschweigend einbezogen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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