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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die Schutz gegen sog. „echte“ Vermögensschäden bietet, d.h. gegen solche Schäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens eintreten.

    2. Merkmale: Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist insbesondere für solche Berufsgruppen unverzichtbar, deren Tätigkeit vorwiegend in einer vermögensbezogenen Beratung und Betreuung besteht. Es gilt das sog. Verstoßprinzip, d.h. Versicherungsfall ist das berufliche Fehlverhalten, das zu späteren Haftpflichtansprüchen führen kann.

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