Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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1. Begriff: Spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die im Fall schuldhafter Herbeiführung Schutz gegen sog. „echte“ Vermögensschäden bei Dritten bietet, d.h. gegen solche Schäden, die nicht als bloße Folge eines Personen- oder Sachschadens eintreten.
2. Merkmale: Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist insbesondere für Berufsgruppen unverzichtbar, deren Tätigkeit vorwiegend in einer vermögensbezogenen Beratung und Betreuung besteht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt auch das Haftpflichtrisiko des Versicherungsvermittlers aus einer fehlerhaften Beratung oder einer sonstigen Pflichtverletzung beim Versicherungsnehmer. Es gilt das sog. Verstoßprinzip, d.h. Versicherungsfall ist das berufliche Fehlverhalten, das zu späteren Haftpflichtansprüchen Dritter führen kann.