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Vermögensumverteilungspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen zur Umverteilung von Vermögen, in der Praxis insbes. zur Umverteilung von Vermögenszuwächsen.

    Ansätze:
    (1) Sparförderungskonzepte: z.B. Arbeitnehmersparzulagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämien, Steuervergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz.


    (2) Investivlohnkonzepte: Dem Lohnempfänger wird ein bestimmter Prozentsatz seines Lohnes vom Unternehmen zusätzlich vermögenswirksam gutgeschrieben und für eine gewisse Zeit (meist fünf Jahre) gesperrt. Der gutzuschreibende Anteil ist dabei unabhängig vom Unternehmensgewinn.


    (3) Gewinnbeteiligungskonzepte: Die Vermögensbildungsanteile bei den Beteiligungssystemen errechnen sich dagegen nach der Gewinnhöhe des Beschäftigungsbetriebs, des Branchengewinns oder des gesamtwirtschaftlichen Gewinns (Gewinnbeteiligung).

    Vgl. auch Verteilungspolitik, Vermögenspolitik.

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