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Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGBInfVO)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) vom 23.10.2008, am 1.11.2008 in Kraft getreten ist (BGBl. I vom 28.10.2008, 2069) - neben anderen Branchen ist die Pauschalreise in den §§ 4 ff BGBInfoV betroffen. Die Informationspflichten beziehen sich auf die Mindestinhalte von Prospekt, Reisebestätigung, Informationspflichten bei Buchung und vor Reisebeginn sowie Gastschulaufenthalte und den Sicherungsschein.

     

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