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    Arzneikostengebühr, Rezeptgebühr; Festbetragsregelungen für Arznei- und Verbandmittel, verbunden mit Zuzahlungen durch den Versicherten. Die Zuzahlung für Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt zu jedem verordneten Arznei- und Verbandmittel 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Packung, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB V).

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