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Versicherungsausweis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sozialversicherungsausweis; Ausweis (ohne Lichtbild), der Name und Rentenversicherungsnummer eines Arbeitnehmers enthält; eingeführt zum 1.7.1991. Bei Beschäftigungsaufnahme vorzulegen. Von Beschäftigten im Baugewerbe, Schaustellergewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Gebäudereinigungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe sowie in Wirtschaftsbereichen bzw. -zweigen, die das der Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestimmt, ständig mitzuführen. In diesen Fällen wird der Versicherungsausweis mit Lichtbild ausgestellt. Dient der besseren Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse. Gesetzliche Regelung in §18h SGB IV .

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