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Versicherungsbehörden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    untechnischer Sammelbegriff für die Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung. Versicherungsbehörden sind die Versicherungsämter (§ 92 SGB IV) und das Bundesamtes für Soziale Sicherung (§ 94 SGB IV), außerdem die zuständigen Sozialleistungsträger.

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