Versicherungsbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
untechnischer Sammelbegriff für die Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden der Sozialversicherung. Versicherungsbehörden sind die Versicherungsämter (§ 92 SGB IV) und das Bundesamtes für Soziale Sicherung (§ 94 SGB IV), außerdem die zuständigen Sozialleistungsträger.
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