Zitierfähige Version
- Revision von Versicherungsort vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Versicherungsort vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsort vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsort vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsort vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von Versicherungsort vom 10.07.2008 - 14:56
Versicherungsort
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in der Sachversicherung. Eine Ausweitung kann durch Vereinbarung einer Außenversicherung erzielt werden. Sind versicherte Sachen an mehreren Versicherungsorten gedeckt, kann Freizügigkeit zwischen den Versicherungsorten vereinbart werden. Die dauernde Entfernung einer versicherten Sache vom Versicherungsort führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon