Versicherungsort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in der Sachversicherung. Eine Ausweitung kann durch Vereinbarung einer Außenversicherung erzielt werden. Sind versicherte Sachen an mehreren Versicherungsorten gedeckt, kann Freizügigkeit zwischen den Versicherungsorten vereinbart werden. Die dauernde Entfernung einer versicherten Sache vom Versicherungsort führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
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