Versicherungsort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes in der Sachversicherung. Eine Ausweitung kann durch Vereinbarung einer Außenversicherung erzielt werden. Sind versicherte Sachen an mehreren Versicherungsorten gedeckt, kann Freizügigkeit zwischen den Versicherungsorten vereinbart werden. Die dauernde Entfernung einer versicherten Sache vom Versicherungsort führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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