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Versicherungsschutzverbände

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende wirtschaftliche Interessenverbände von Versicherungsnehmern.

    Der Deutsche Versicherungsschutzverband in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der Versicherungsnehmer (versicherungsnehmende Wirtschaft und einzelne Versicherungsnehmer) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.

    Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer, tätig. Zusätzlich befassen sich auch die allgemeinen Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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