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Versicherungsschutzverbände
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende wirtschaftliche Interessenverbände von Versicherungsnehmern.
Der Deutsche Versicherungsschutzverband in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der Versicherungsnehmer (versicherungsnehmende Wirtschaft und einzelne Versicherungsnehmer) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.
Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer, tätig. Zusätzlich befassen sich auch die allgemeinen Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.
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