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Vertrag zur Vermögensbildung
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In früheren Darlehensverträgen wurden Verträge zur Vermögensbildung schlicht als Tilgungsersatzmittel bezeichnet.
Werden derartige Verträge in Verbindung mit dem Darlehensvertrag begründet oder als Tilgungsersatz einbezogen, so werden die Daten, die laufenden und einmaligen Kosten sowie die Fälligkeiten und die Laufzeiten im Darlehensvertrag aufgenommen. Selbstverständlich werden diese Verträge abgetreten oder verpfändet.
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