Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vertrauensarzt vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Vertrauensarzt vom 23.01.2023 - 19:53
- Revision von Vertrauensarzt vom 11.01.2021 - 18:22
- Revision von Vertrauensarzt vom 08.05.2020 - 11:41
- Revision von Vertrauensarzt vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Vertrauensarzt vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Vertrauensarzt vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Vertrauensarzt vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Vertrauensarzt vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Vertrauensarzt vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Vertrauensarzt vom 15.11.2012 - 11:18
- Revision von Vertrauensarzt vom 03.08.2010 - 14:41
- Revision von Vertrauensarzt vom 17.09.2009 - 13:48
- Revision von Vertrauensarzt vom 30.07.2009 - 15:17
Vertrauensarzt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
frühere Bezeichnung für innerhalb der Sozialversicherung ernannten Arzt; jetzt Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, der im Wesentlichen für den Bereich der Krankenversicherung und seit 1995 auch für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung die Aufgaben des früheren Vertrauensarztes übernommen hat (§§ 275 ff. SGB V, 18 SGB XI).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon