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Vertriebskooperation

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    freiwillige Vereinbarung mindestens zweier Unternehmungen, in einzelnen oder mehreren Bereichen oder Teilbereichen ihrer Vertriebsaktivitäten zusammenzuarbeiten.

    Zweck: Steigerung der Vertriebseffizienz und/oder Senkung der Vertriebskosten.

    Formen: Z.B. Messegemeinschaften, Anschlussabsatz, Vertriebs- und Exportgemeinschaften.

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