Vertriebskooperation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
freiwillige Vereinbarung mind. zweier Unternehmungen, in einzelnen oder mehreren Bereichen oder Teilbereichen ihrer Vertriebsaktivitäten zusammenzuarbeiten.
Zweck: Steigerung der Vertriebseffizienz und/oder Senkung der Vertriebskosten.
Formen: Z.B. Messegemeinschaften, Anschlussabsatz, Vertriebs- und Exportgemeinschaften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Vertriebskooperation
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