Absatzhelfer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Personen oder Institutionen im Distributionsprozess, die bei der Waren- und Informationsverteilung mitwirken, ohne selbst Eigentümer der Waren zu werden. Zu unterteilen in akquisitorisch tätige Absatzhelfer (z.B. Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler, Versteigerer) und vornehmlich die Logistik übernehmende Absatzhelfer (z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Reeder). I.w.S. sind Absatzhelfer auch: Marktforschungsinstitute, Werbeagenturen, Inkassogemeinschaften, Leasinggesellschaften, Factoringunternehmen. Der Begriff ist einseitig, da Absatzhelfer ebenso in die Warenbeschaffung eingeschaltet sind; diese fungieren dann als Beschaffungshelfer.
Vgl. auch Absatzmittler, Distributionsorgane.
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Interne Verweise
Absatzhelfer Absatzmittler Absatzweg After-Sales-Service Akquisition Betriebsformen des Handels Category Management Channel Management Disintermediation Distribution Gatekeeper Messe Point of Sale (POS) Pre-Sales-Service Rabatt Shop in the Shop Streckengeschäft Umschlagshäufigkeit Vertrieb direkter Vertrieb
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Absatzhelfer
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