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Revision von Verwaltungsabkommen vom 28.01.2013 - 11:45
Verwaltungsabkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung zwischen verschiedenen Trägern hoheitlicher Gewalt über die Aufgabenteilung bei Ausübung bestimmter Verwaltungsaufgaben. Bedarf nicht der Zustimmung durch den Gesetzgeber.
Anders: Staatsvertrag.
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