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Revision von Verwaltungskostenstellen vom 14.02.2018 - 17:46
Verwaltungskostenstellen
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Verwaltungsstellen. 1. Begriff: organisatorische Einheiten innerhalb von Produktions- bzw. Handelsbetrieben.
2. Zweck: a) Abgrenzung von Zuständigkeiten; b) Sammlung aller durch die Verwaltung des Unternehmens entstehenden Verwaltungskosten.
3. Gliederung: Hauptverwaltung, Betriebsverwaltung, Lagerverwaltung; kann zweckmäßig sein, je nach Größe und Umfang des Betriebs.
Vgl. auch Kostenstelle.
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