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Revision von Verwendungen vom 01.02.2018 - 12:38
Verwendungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Sinn des Bürgerlichen Rechts Aufwendungen zur Erhaltung oder Verbesserung einer Sache. Verwendungen, die ein Nichteigentümer auf eine Sache gemacht hat, sind gemäß BGB häufig vom Eigentümer zu ersetzen.
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