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Vinkulationsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Besondere Form der Bevorschussung von Waren, die sich noch auf dem Eisenbahntransport (aber grundsätzlich auch auf dem Lkw- oder Schiffstransport) befinden. Es dient hauptsächlich zur Finanzierung des Warenexports, aber auch des Imports. Das V. war v.a. im Verkehr mit den ost- und südosteuropäischen Ländern stark entwickelt.

    2. Arten: a) Dem Exporteur wird die verkaufte Ware von seiner Bank gegen Sicherungsübereignung der Ware bevorschusst, die sich den Frachtbrief aushändigen lässt oder ihrerseits die Ware an den ausländischen Käufer übersendet und diesen durch den Vinkulationsbrief benachrichtigt, dass er den vinkulierten Betrag (d.h. den Betrag, mit dem die Ware bevorschusst ist) an sie zu zahlen habe; häufig unter Mitwirkung einer Bank oder eines Lagerhauses am Sitze des Käufers.

    b) Der Importeur erhält für den Wareneinkauf einen Vorschuss von seiner Bank. Der ausländische Verkäufer der Ware liefert diese nun nicht an den Importeur, sondern an die Bank, die sie an denjenigen weiterleitet, dem sie der Importeur weiterverkauft hat, und von diesem auch den Kaufpreis einzieht.

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