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Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

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    (BGBl I 2002, 2254) dient der Anpassung des deutschen materiellen Strafrechts an das Römische Statut für einen Ständigen Internationalen Gerichtshof (IStGH) und führt neben der Einführung des IStGH dazu, dass Völkerrechtsverbrechen mit ihrem besonderen Unrechtsgehalt als solche grundsätzlich schon vom deutschen Strafrecht adäquat erfasst werden.

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