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Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

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    (BGBl I 2002, 2254) dient der Anpassung des dt. materiellen Strafrechts an das Römische Statut für einen Ständigen Internationalen Gerichtshof (IStGH) und führt neben der Einführung des IStGH dazu, dass Völkerrechtsverbrechen mit ihrem bes. Unrechtsgehalt als solche grundsätzlich schon vom dt. Strafrecht adäquat erfasst werden.

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