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Vollkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sachversicherung als der Teil Kfz-Kaskoversicherung, die das Interesse des Versicherungsnehmers am wirtschaftlichen Wert des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs (Kfz) schützt. Abzugrenzen von der Teilkaskoversicherung.

    2. Umfang: Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus noch Schäden, die durch einen Unfall oder durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstanden sind. Betriebsschäden eines Kfz, die bspw. durch Bedienungsfehler entstehen können, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da sie kein Unfallereignis darstellen.

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