Direkt zum Inhalt

Vorkosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Kosten, die vor dem Beginn der Nutzung einer (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, v.a. Erhaltungsaufwendungen, die vor Bezug der Wohnung oder - unter bestimmten Umständen - bis zum Ablauf des Jahres nach dem Anschaffungsjahr anfallen.

    2. Die Möglichkeit, für Vorkosten eine allg. Pauschale von 1.790 Euro und für Erhaltungsaufwendungen darüber hinaus nach Einzelnachweis zusätzlich bis zu 11.504 Euro als Sonderausgaben einkommensteuerlich geltend zu machen (§ 10i EStG), steht für Objekte, die seit 1999 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr offen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com