Zitierfähige Version
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 30.01.2013 - 10:24
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 01.03.2010 - 12:54
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 23.09.2009 - 15:58
- Revision von Vorlegungsvermerk vom 20.05.2009 - 18:10
Vorlegungsvermerk
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
die schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck oder die datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle (i.d.R. getrennt vom Original des Schecks), die den Tag der Vorlegung angibt und vermerkt, dass der Scheck rechtzeitig, d.h. innerhalb der gesetzlichen Vorlegungsfrist, eingeliefert, aber nicht bezahlt worden ist. Der Vorlegungsvermerk stellt die Zahlungsverweigerung fest und hat gleiche Wirkung wie der Protest (Scheckprotest), der heute aufgrund der höheren Kosten kaum noch vorkommt.
Vgl. auch Lastschriftverfahren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon