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Währungsumrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Übersetzung von in ausländischen Währungen lautenden Aktiva und Passiva in die inländische Währung. Die Währungsumrechnung ist zentraler Bestandteil der Ermittlung des Wechselkursexposures, welches besagt, welcher Betrag und Bereich in welchem Ausmaß von Währungsschwankungen erfasst ist.

    2. Arten: a) Transaktionskonzept: Dem Umwechslungsrisiko unterliegen sämtliche aus unternehmerischen Transaktionen resultierende Zahlungsströme, die auf eine fremde Währung und zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum mit einem konkreten Umwechslungsvorgang verbunden sind. Fasst man Zahlungsströme einerseits nach Währungen und andererseits nach Fälligkeitsterminen zusammen, so erhält man eine stichtagsbezogene Größe je Währung.

    b) Translationskonzept: Dieses bezieht sich auf die Umrechnung von Abschlüssen von im Ausland tätigen Tochtergesellschaften. Neben der Verwendung eines einheitlichen, am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurses besteht die Möglichkeit des Einsatzes differenzierter Kurse. Abschlussposten können demnach entsprechend ihrer Fristigkeit, ihrem Geldcharakter oder ihrem Zeitbezug mit Kassa- oder historischen Kursen umgerechnet werden.

    c) Economic Exposure: Das Economic Exposure (ökonomische Wechselkursposition) berücksichtigt zukünftig erwartete und diskontierte Zahlungsströme.

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