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Wertaufholungsrücklage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen dürfen bei Kapitalgesellschaften üblicherweise in eine gesonderte Rücklage (Wertaufholungsrücklage) eingestellt werden, ohne jedoch zwingend als solche in der Bilanz bezeichnet zu werden (§§ 29 IV GmbHG, 58 IIa AktG).

    Vgl. auch Wertaufholungsgebot.

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