Wertaufholungsrücklage
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen dürfen bei Kapitalgesellschaften üblicherweise in eine gesonderte Rücklage (Wertaufholungsrücklage) eingestellt werden, ohne jedoch zwingend als solche in der Bilanz bezeichnet zu werden (§§ 29 IV GmbHG, 58 IIa AktG).
Vgl. auch Wertaufholungsgebot.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Wertaufholungsrücklage
ausgehend