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Wettbewerbsbeschränkungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jede Form der Beeinträchtigung der Wettbewerbswirtschaft (der freien Konkurrenz) durch Maßnahmen des Staates (z.B. Zwangswirtschaft), durch Bildung von Unternehmenszusammenschlüssen (Kartellen, Trusts etc.), durch Preisbindung zweiter Hand u.Ä.

    Zu unterscheiden:
    (1) Horizontale Wettbewerbsbeschränkung;
    (2) vertikale Wettbewerbsbeschränkung.

    Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen ist Aufgabe der Wettbewerbspolitik.

    Vgl. auch Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.

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