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wiederkehrende Bezüge
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Einnahmen in Geld oder Geldeswert einschließlich Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder eines einheitlichen Rechtsgrundes wiederholt mit einer gewissen Regelmäßigkeit erbracht werden.
2. Steuerliche Behandlung: Wiederkehrende Bezüge zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 1 EStG), soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können.
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