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Revision von Winterausfallgeld-Vorausleistung vom 23.01.2023 - 19:57
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Winterausfallgeld-Vorausleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Winterbauförderung im Baugewerbe. Wintergeld-Vorausleistung ist die Vorarbeit der witterungsabhängig beschäftigten Arbeitnehmer, durch die Zeitguthaben für die Schlechtwetterzeit entstehen und in dieser Zeit abgebaut werden können (vgl. § 101 f. SGB III).
Vgl. auch Baugewerbe, Wintergeld.
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