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wirtschaftliche Rechnungsführung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    betriebsbezogenes wirtschaftspolitisches Lenkungsinstrumentarium in staatssozialistischen Zentralplanwirtschaften. Die wirtschaftliche Rechnungsführung steht für die normative Festlegung aller betrieblichen Rechengrößen wie Kosten, Gewinn, Steuern, Prämienvorschriften etc. („ökonomische Hebel”) durch zentrale Lenkungsinstanzen und für die Verhaltensregularien, mit denen das betriebliche Verhalten bei Planaufstellung und -durchführung mittels der „ökonomischen Hebel” im Rahmen des Planerfüllungsprinzips indirekt auf die Zielvorstellungen der zentralen Lenkungsinstanzen ausgerichtet werden soll. Die wirtschaftliche Rechnungsführung ist als gesamtwirtschaftliches Lenkungsverfahren der güterwirtschaftlichen Bilanzierungsmethode untergeordnet und soll dabei deren Koordinationslücken ergänzen.

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