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Revision von Zahlungsauslösedienst vom 19.02.2018 - 14:40

Zahlungsauslösedienst

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    Zahlungsauslösungsdienst ist ein Dienst, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst wird. Zahlungsauslösedienst wird mit der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie als Zahlungsdienst definiert. Ein Zahlungsauslösedienst ermöglicht den Zugang zu einem online geführten Zahlungskonto, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird. Der Zahlungsauslösedienstleister kann sich auf die Authentifizierungsverfahren des kontoführenden Zahlungsdienstleisters stützen. Ein Vertrag zwischen dem Zahlungsauslösedienstleister und dem kontoführenden Zahlungsdienstleister ist dazu nicht erforderlich; Vorgaben für die sichere Kommunikation und die Schnittstelle zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleister enthalten die „Regulatory Technical Standards on Strong Customer Authentication and common and secure communication under Article 98 of Directive 2015/2366 (PSD2)“ der EBA, die voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019 in Kraft treten werden.

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