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Revision von Zahlungsauslösedienst vom 04.11.2015 - 10:05

Zahlungsauslösedienst

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    Zahlungsauslösedienste werden mit der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie als Zahlungsdienste definiert. Sie ermöglichen den Zugang zu einem Zahlungskonto, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird. Für das Vorliegen eines Zahlungsauslösedienstes spielt es keine Rolle, ob der Zahler bei der Nutzung des Dienstes aktiv an der Auslösung der Zahlung beteiligt ist, in die Software des dritten Zahlungsdienstleisters einbezogen wird oder der Zahler oder der Zahlungsempfänger Zahlungsinstrumente verwenden, um dem kontoführenden Zahlungsdienstleister die Daten der Zahlung zu übermitteln. Daher erfasst der Begriff etwa Dienste, die eine Softwarebrücke zwischen der Website des Internet-Händlers und der Website des kontoführenden Instituts einrichten. Über diese Softwarebrücke kann der Zahler dann entweder selbst den Zahlungsvorgang autorisieren oder er gibt personalisierte Sicherheitsmerkmale wie z. B. PIN und/oder TAN an den dritten Zahlungsdienstleister weiter, damit dieser für den Zahler die Zahlung beim kontoführenden Institut einleitet.

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