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Zahlungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Durch den Zahlungsvertrag verpflichtet sich ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut gemäß § 676d–e gegenüber einem anderen Kreditinstitut, im Rahmen des Überweisungsverkehrs einen Überweisungsbetrag an ein weiteres Kreditinstitut oder an das Kreditinstitut des Begünstigten weiterzuleiten.

    Vgl. auch Überweisungsgesetz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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