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Revision von Zeitbestimmung vom 15.05.2008 - 13:59
Zeitbestimmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, wonach die Rechtswirkungen zu einem bestimmten Zeitpunkt aufhören oder eintreten sollen. Die Vorschriften über die Bedingungen gelten entsprechend (§ 163 BGB).
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