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Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch § 8 des Stammzellgesetzes neunköpfige, interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, die aus Sachverständigen der Fachrichtung Biologie, Ethik, Medizin und Theologie besteht, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die Mitglieder der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung werden von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren berufen.

    Aufgabe: Prüfung und Bewertung, ob die Voraussetzungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen erfüllt sind und das Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes vorzulegen.

    Näheres über Berufung und Verfahren der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung regelt die ZES-Verordnung vom 18.7.2002 (BGBl. I 2663) m.spät.Änd.

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