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Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kapitalmarktkommission oder Kleine Kapitalmarktkommission; 1957 unter Geschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. freiwillig gebildete Kommission, in der sämtliche Emittentengruppen (außer der öffentlichen Hand) und die wichtigsten Emissionsbanken vertreten sind. Der ZKMA hat die Aufgabe, beratend und empfehlend auf die Emissionstätigkeit einzuwirken, um Zeitpunkt, Volumen und Ausstattung der einzelnen Emissionen der jeweiligen Marktlage anzupassen. Ziel ist es, mögliche Überlastungen der Markler durch Neuesmissionen zu vermeiden. Der ZKMA hat faktisch nur einen geringen Einfluss auf die Emission von Rentenwerten. Supranationale EG-Richtlinien fordern größere Verantwortung der Banken, v.a. bei der Emission von Aktien.

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